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Verbesserungen in der Anrechnung der Aktivität – weitere Neuigkeiten

Verbesserungen in der Anrechnung der Aktivität – weitere Neuigkeiten

Die Prämie Super-Verkäufer in Höhe von 10%, angerechnet auf jede Bestellung, welche die für den Erhalt der Aktivität erforderliche Anzahl von 50 EP übersteigt, wurde auf Ihren Wunsch hin eingestellt. In Verbindung damit treten sehr wichtige Änderungen in Kraft, welche auf den Zeitraum Ihrer Aktivität und somit auch auf die Anrechnung von Vorteilen Einfluss hat, wie etwa die Auszahlung der angerechneten Provision. Die grundlegende Änderung besteht darin, dass Bestellungen gleich oder höher 50 EP, die im Zeitraum „dazwischen”, also in dem die Aktivität weiterhin aufrecht ist, nicht mehr Grundlage zur Auszahlung einer zusätzlichen Prämie sind, sondern den Aktivzeitraum vom Zeitpunkt der Bestellung an gerechnet um 4 Verrechnungszeiträume in die Zukunft verlängern.

Alte Regeln zur Anrechnung der Aktivität:

Bestellungen über 50 EP im Zeitraum „dazwischen” verlängern nicht die Aktivität.

Wenn ein Partner eine Bestellung in Höhe von 50 EP im Verrechnungszeitraum (VZ) 9/2016 getätigt hatte, war er aktiv während 4 VZ. Das bedeutete, dass er im Laufe des VZ 13/2016 um 50 EP oder höher bestellen musste.  

Wenn ein Partner in den VZ 10/2016, 11/2016 bestellte und zweimal im VZ 12/2016, wurde ihm eine Prämie in Höhe von 10% dieser Bestellungen angerechnet. Aber, selbst wenn diese Bestellungen gleich oder höher 50 EP waren, verlängerten sie nicht seine Aktivität.

Neue Regeln zur Anrechnung der Aktivität:

Wenn ein Partner eine Bestellung um 50 EP im VZ 9/2016 macht, ist er 4 VZ hindurch aktiv – die ganzen VZ 9/2016, 10/2016, 11/2016 und 12/2016. Um danach die Aktivität zu verlängern, muss er im VZ 13/2016 eine Bestellung um 50 EP oder mehr machen (egal, an welchem Tag dieses VZ).

Eine wichtige Änderung erfolgt in dem Moment, wo der Partner eine Bestellung „dazwischen” tätigt, also während seines Aktivzeitraumes von 4 VZ.

Falls sich im VZ 11/2016 Kunden des Partners in seinem Webshop einloggen und um 50 EP oder mehr bestellen, oder der Partner bestellt selbst um 50 EP oder mehr, wird seine Aktivität wieder auf 4 VZ verlängert, und zwar vom VZ 11/2016 ab gerechnet. Im VZ 15/2016 müsste der Partner erneut bestellen, um seine Aktivität zu verlängern.

Was geschieht in solch einem Fall aber mit den die Mindest-EP übersteigenden Punkten, falls der Partner im VZ 11/2016 eine Bestellung um 80 EP machen möchte, in diesem Fall also 30 „übersteigende” EP? Diese „Übersteigenden” Punkte werden der schwächeren Seite der Partner-Struktur in diesem VZ (in unserem Beispiel 11/2016) zugerechnet.

Verfolgen wir noch ein Beispiel:

Ein Partner machte eine Bestellung um 60 EP im VZ 9/2016. 50 EP dieser Bestellung verlängern ihm seine Aktivität um 4 VZ; die nächste Bestellung müsste er also im VZ 13/2016 tätigen. Die verbleibenden 10 EP dieser Bestellung werden der schwächeren Seite der Partner-Struktur im VZ 9/2016 zugerechnet. Dieser Partner tätigt im VZ 10/2016 eine weitere Bestellung in Höhe von  230 EP. 50 EP davon verlängern seine Aktivität bis zum VZ 14/2016 (in dem er wieder eine aktivitätswirksame Bestellung machen muss), und 180 EP werden der schwächeren Seite seiner Partner-Struktur im VZ 10/2016 zugerechnet.

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